Dienstag, 29. Oktober 2013

Briefkastenfirma gründen

Ein Zauberwort im Wirtschaftsverkehr ist die Briefkastenfirma. Jeder weiß, was ein Briefkasten ist. Aber nicht jeder weiß, was eine Firma ist. Und die wenigsten wissen genau, was eine Briefkastenfirma ist. Nach § 17 Handelsgesetzbuch (HGB) ist die die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

Es ist sehr einfach, eine Firma zu gründen, aber es geht viel einfacher. Eine Gesellschaft zu gründen ist noch einfacher. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Vereinigung von mindestens zwei Personen, die sich durch einen Vertrag verpflichten, ein gemeinsames Ziel zu erreichen (§ 705 BGB). Wenn also Jochen und Bernd zusammen eine Website basteln um über diesen Internetauftritt Hundevideos ins Internet zu stellen oder eine Singelbörse mit Chat zu betreiben, sind sie bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Etwa die "Schnuffivideo GbR". Wenn nun diese "Schnuffivideo GbR" nicht so gerne der deutschen Impressumspflicht unterliegen möchte, kann sie den Betrieb einfach ins Ausland verlagern und dort ein Postfach mieten, über welches möglicher Schriftverkehr laufen kann.

Also: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durch einfachen handschriftlichen Vertrag gründen, Briefkasten im Ausland mieten und schon hat man eine funktionierende Briefkastenfirma ohne jeglichen Gründungsaufwand und laufende Kosten nur für die Erhaltung der Gesellschaft. Natürlich funktioniert das ganze auch als Einzelperson. Es gibt kein rechtliches und erst recht kein tatsächliches Hindernis dafür, eine Postadresse im Ausland als "Schnufficonsulting" anzumieten, solange die Jahresmiete im Voraus bezahlt wird. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt und der böse Abmahner guckt in die Röhre. Die Tarife für eine Auslandsadresse finden Sie HIER.

Abmahnung bei 08/15-Fotos - zehnfacher Lizenzschaden als Schadensersatz!

Mit Beschluss vom 22.8.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg (AZ: 6 W 31/13), dass selbst bei Fotos, die im Online-Bereich nur zu privaten Zwecken verwendet werden, der Streitwert mit dem 10-fachen Wert einer einfachen Lizenz anzunehmen sei. Die Beklagte hatte zwei Produktfotos mit einem Lizenzwert von je 45,- EUR bei einer eBay-Auktion genutzt. Der Streitwert für den Unterlassungsanspruch wurde vom OLG Brandenburg auf 450,- EUR pro Bild festgelegt. Weil das wirtschaftliche Interesse des Urhebers die wirkungsvolle Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Eigentum sei, wäre eine bloße Verdoppelung des Lizenzsatzes dem Schutz des Urhebers nicht gerecht.

Postkasten im Ausland legal?

Ist ein Postkasten im Ausland legal? Verstosse ich mit einem Briefkasten im Ausland gegen Gesetze? Ist es strafbar, ein Postfach im Ausland einzurichten? Derartige Fragen bekommen wir regelmäßig gestellt und die Antwort ist kurz: Nein - sich eine Postadresse im Ausland anzumieten ist rechtmäßig und für viele Unternehmen ein Geschäft. Die gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für Österreich oder die Schweiz.

Für Schweizer beispielsweise sind deutsche Adressen attraktiv, denn zahlreiche Online-Händler beliefern Schweizer Kunden gar nicht. Andere bestrafen Schweizer mit überhöhten Preisen. Schweizer Konsumenten wehren sich mit einem simplen Trick dagegen, nämlich mit einer Postadresse in Deutschland. Kioske und andere kleine Firmen sowie Privatpersonen nehmen an Standorten unmittelbar hinter der Grenze Pakete entgegen und informieren den Adresseninhaber in der Schweiz. Dieser holt die Ware eigenhändig ab und bezahlt für diese Dienstleistung eine von Gewicht und Umfang abhängige Gebühr. Das ist gesetzlch zulässig und solange die Sachen nicht mehr als 300 Franken wert sind, ist der Import gratis. Erst bei einem Wert von über 300 Franken muss man die Ware am Grenzübergang verzollen und Mehrwertsteuer bezahlen. Das ist aber in jedem Fall günstiger, als sich die Ware auf dem Postweg schicken zu lassen, weil dann zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer Gebühren für die Zollabwicklung erhoben werden.

Die bekannte Schweizer Variante für eine Auslandsadresse ist nur ein Beispiel, für die Miete einer Adresse im Ausland. Für ein Postfach im außereuropäischen Ausland können ganz andere Gründe ausschlaggebend sein.

Montag, 21. Oktober 2013

Reemtsma-Entführer Thomas Drach kommt auch ohne Reisepass problemlos nach Südamerika

Für Spannung sorgt derzeit der heute morgen entlassene Reemtsma-Entführer Drach. Polizei, Detektive, Journalisten und schwere Jungs sind dem nach 15 Jahren Haft wegen einem Großteil vom Lösegeld auf den Fersen. Drach will sich ins Ausland absetzen und es herrscht der Irrglaube, er könne Uruguay nicht ohne Reisepass erreichen, wie auch eine Mitteilung des Focus weismacht:

Thomas Drach besitzt keinen Reisepass, er kann Europa deshalb nicht verlassen. Die Jagd nach dem versteckten Lösegeld hat begonnen. Nach Ansicht des Kriminologen Christian Pfeiffer dürfte Thomas Drach derzeit einer der am meisten überwachten Personen sein. Reemtsma hat eine Detektei beauftragt, auch für die Behörden mehrerer Länder ist der Fall nicht zu Ende, bis das Lösegeld gefunden ist. Beobachter mutmaßten, dass Drach sich auf den Weg in die Niederlande machen würde. Dem Vernehmen nach hat Drach derzeit nur Personalausweis-Ersatzpapiere, jedoch keinen Reisepass. Das würde ihn hindern, Europa zu verlassen. Mit einem Personalausweis kann er sich nur innerhalb des Schengen-Raums bewegen. Da er ein freier Mann ist, darf er ins Ausland reisen.

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, das geografische Südamerika können man nur mit Reisepass erreichen. Tatsächlich reicht ein gültiger Personalausweis aus, um als Europäer Französisch-Guyana als politischen Teil Europas in Südamerika erreichen zu können.  Französisch-Guayana ist ein vollständig integrierter Teil des französischen Staates und damit auch Teil der Europäischen Union. Der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel. Französisch-Guyana hat eine 378 Kilometer lange Küste am Atlantik sowie eine 730 Kilometer lange Grenze zu Brasilien. Die Grenze von Französisch-Guyana nach Brasilien zu überqueren ist eine leichte Übung - auch ohne gültige Papiere. Gleiches gilt für die Grenze von Brasilien nach Uruguay, die im Grenzort Chuy vollständig ohne Kontrolle nur durch das Überqueren einer zweistaatlichen Hauptgeschäftsstraße möglich ist. Welcome back ;-)

Reemtsma-Entführer frei - Lösegeld aus Entführung verschwunden

Am 25. März 1996 war Jan Philipp Reemtsma vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese niedergeschlagen und entführt worden. Die Täter hielten ihn 33 Tage in einem Keller in Garlstedt bei Bremen gefangen, forderten mehr als 30 Millionen Mark Lösegeld. Nach der Geldübergabe von 30 Millionen Mark in deutscher und schweizerischer Währung ließen die Entführer Reemtsma frei. Haupttäter Thomas Drach wurde 1998 in Argentinien verhaftet und zwei Jahre später nach Deutschland ausgeliefert.

Die deutsche Justiz vermutete Thomas Drach zu Recht stets in Südamerika, weil er spanisch spricht und das schöne Leben mit Sonne, Wasser und Frauen liebt. Drach gab dort vor, Belgier zu sein, ein Jahr Urlaub zu haben und mietete sich ein Strandhaus in Punta del Este in Uruguay. Die Miete für ein Jahr in Höhe von 72 000 US-Dollar für die Luxusvilla „La Aljaba“ wurde im voraus bar bezahlt. Drach soll dort mehrere in Bulgarien und der Tschechischen Republik ausgestellte Führerscheine verwahrt haben mit denen er Geldgeschäfte abwickelte.In der bekannten Bar „Moby Dick“ gegenüber dem Hafen von Punta del Este verkehrte der Entführer von Jan Philipp Reemtsma regelmäßig. Im Nachtclub "La Morocha" in Punta del Este lernte er seine letzte Begleiterin, Cristina Irisarri, kennen.

Nach 15 Jahren Haft ist Thomas Drach seit heute wieder frei. Drach hat im Vorfeld deutlich gemacht, dass er aus Deutschland ausreisen wolle. Damit würden die strengen Auflagen, die ihm das Hamburger Landgericht vorher auferlegt hatte, nicht gelten. Nur in Deutschland muss er eine elektronische Fußfessel tragen, sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden und einen festen Wohnsitz haben.

Fahnder aus Uruguay hatten in der Villa von Thomas Drach 360.000,- Dollar Bargeld entdeckt. Bei dessen Festnahme in Buenos Aires Ende März hatten argentinische Polizisten im Hotelsafe bereits 30.000,- Dollar gefunden und ein Mercedes-Cabriolet (Wert: 125 000 Dollar) sichergestellt. Noch immer ist aber unklar, was mit einem Grossteil vom Lösegeld aus der Entführung geschah. Klar ist allerdings, dass der Sommer in Punta del Este gerade beginnt.

Montag, 14. Oktober 2013

Uruguay und Marihuana: Konsum und Handel vor der Legalisierung

In Uruguay wird zum Jahresende erwartet, dass die Kammer der Senatoren einem Gesetz zur Legalisierung von Marihuana zustimmt, das die Abgeordnetenkammer im August 2013 bereits beschlossen hat. Uruguay wird dann das erste Land der Welt sein, in dem die Produktion sowie der Verkauf und Konsum von Marihuana unter staatlicher Aufsicht gesetzlich zulässig sind. Eine Behörde soll die Produktion und den Handel überwachen. Der Eigenanbau von sechs Pflanzen pro Person soll gestattet werden. Bis zu 40 Gramm Cannabis pro Monat sollen in Apotheken zu Festpreisen an registrierte Konsumenten verkauft werden. Für Minderjährige ist der Konsum nicht erlaubt und Werbung für Marihuana dar es nicht geben. In Marihuana-Clubs dürfen bis zu 99 Pflanzen angebaut werden. "Das Problem hinter dem Marihuana ist der Drogenhandel, den ich mehr fürchte als die Drogen selbst. Hundert Jahre Kampf gegen die Drogen haben das Problem nicht gelöst, also muss man pragmatischer sein." begründet Präsident José Mujica die von ihm unterstützte Gesetzesinitiative. Rechtsanwalt Joaquín Panasco aus Montevideo, spezialisiert auf Wirtschaftsrecht und Marketing, sieht durch die kommende gesetzliche Regelung auch kommerzielle Chancen in der überwachten Produktion von Marihuana, der Administration von Marihuana-Clubs und dem Verkauf von Zubehör. Der legale Markt für Marihuanaproduktion, dem Verkauf und dem Konsumzubehör in Uruguay steht bereits in den Startlöchern.

Montag, 7. Oktober 2013

Abmahnirrsinn gegen Shopbetreiber ungebremst: Abmahnung wegen Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 17.7.2013, Az.: 97 O 5/13,  entschieden, dass die Beschriftung des Bestellbuttons, im Gesetzestext "Schaltfläche" genannt, mit der Formulierung "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher wettbewerbswidrig ist. Es war eine Abmahnung gegen einen Reiseveransdtalter ergangen. Das Abmahnopfer verwendete auf seiner Webseite für den Bestell-Button die Beschriftung

"Jetzt verbindlich anmelden!
(zahlungspflichtiger Reisevertrag)".

Nach § 312g BGB - Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr - ist vorgeschrieben, dass bei einer Bestellung über eine Schaltfläche diese gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss.

Das Gericht stufte die verwendete Formulierung als nicht eindeutig nach § 312 g BGB ein.

Der durchschnittliche Verbraucher scheint nach Ansicht des Berliner Gerichts an dauerhafter Geistesschwäche zu leiden, wenn er die Worte "Jetzt verbindlich anmelden! (zahlungspflichtiger Reisevertrag)" nicht als entsprechend eindeutige Formulierung dahingehend auffassen wird, dass mit Betätigung dieser Schaltfläche die zahlungspflichtige Bestellung eines Reisevertrags erfolgt. Wir vermuten die Geistesschwäche in einer ganz anderen Richtung!

Kurz gesagt: Wer sich verbindlich zu einem zahlungspflichtigen Reisevertrag anmeldet, bestellt etwas zahlungspflichtig. Das ist eindeutig. Deutschland leidet weiter an der europäischen Diktatur der Gesetze und an Rechtsanwälten im Verbund mit Gerichten, die deutschen Unternehmern mit Abmahnungen das Leben erschwert. Jeder Gewerbetreibende sollte sich über die passende Antwort Gedanken machen.

Samstag, 5. Oktober 2013

Briefkasten im Ausland


Briefkastenfirmen und Steueroasen gehören zusammen wie Abmahnungen und Anwaltshonorare. Eine Briefkastenfirma wird gegründet, um Steuern zu sparen und eine Abmahnung wird geschrieben, damit ein Rechtsanwalt Geld verdient. Eine Briefkastenfirma hat in einer Steueroase einen Briefkasten, Arbeit und Geschäfte werden in der Ferne getätigt. Eine Abmahnung wird von einem Rechtsanwalt geschrieben, die Rechnung und Probleme bekommt der abgemahnte Empfänger.

Anders als eine Briefkastenfirma kann man einen Briefkasten im Ausland ohne Aufwand in vielen Ländern dieser Welt anmieten, als natürliche Person oder als Firma. Solange Steuerersparnisse keine Rolle spielen, kann man auch unter seinem Künstlernamen oder einer Fantasiefirma einen Briefkasten im Ausland vorhalten, um abseits seines Aufenthaltsortes Post zu empfangen. Steuerbescheide werden gar nicht erst versandt, Steuern werden nicht gezahlt. Abmahnungen werden vielleicht noch versandt, erreichen den Empfänger jedoch fernab von Europas grenzüberschreitender Justizmaschine.

Wir reden nicht von komplizierten Fällen, in der namensgleiche Firmen in zwei verschiedenen Ländern - und zwar eine in der amerikanischen sowie die andere in der europäischen Hemisphäre - gegründet werden. Es geht nicht um eine erhebliche Steuerersparnis in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten, über Gründungsbürokratie und Firmenlizenzen. Wir schreiben nichts über die Gründung einer Briefkastenfirma, beosnders schnell, billig und mit einem Minimum an Bürokratie.

Unser Angebot betrifft lediglich die Miete von einem Briefkasten außerhalb der Europäischen Union, so einfach und legal wie das Mieten einer Wohnung oder eines Autos im Ausland. Es genügt ein einfacher Vertrag per E-Mail und die Zahlung der Jahresgebühr. Die genauen Preise finden Sie hier.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Erst Öl, dann Wasser - begehrte Rohstoffe im Visier der Macht

Auf dem Weltenergiemarkt neigt sich die Dominanz der OPEC-Staaten dem Ende entgegen. Um 2020 wird die USA größter Netto-Exporteur von Erdgas sein. Bis 2035 sollen die USA auch beim Erdöl zum Selbstversorger werden. Die kommende Spitzenstellung im Energiesektor verdanken die USA den unkonventionellen Reserven von Rohstoffen in Öl- und Gasschiefer. Es handelt sich um verschiedene Arten von öl- und gashaltigem Gestein. Allerdings wird für die Erzeugung eines Fasses Öl in der Schieferölgewinnung die dreifache Menge an Wasser benötigt.

Aber auch Wasser ist ein immer knapper werdender Rohstoff, der Begehrlichkeiten nicht nur auf dem amerikanischen Kontinent weckt. Der Acuífero Guaraní in Südamerika ist ein über 1.200.000 Quadratkilometer großer Grundwasserleiter unter den Ländern Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay. Der Acuífero Guaraní ist eine der größten unterirdischen Süßwasserreserven der Welt. Er liegt in einer geologischen Formation, die das Flusssystem des Río Paraná, Río Uruguay und Río Paraguay einschließt, eine Oberfläche von 1,2 Millionen Quadratkilometern umfasst und die in etwa der Fläche von Frankreich, Spanien und Portugal zusammen entspricht. Davon gehören 840.000 km² (~70 % der Gesamtfläche) zu Brasilien, 225.500 km² (~19 % der Gesamtfläche) zu Argentinien, 71.700 km² (~6 % der Gesamtfläche) zu Paraguay und 58.500 km² (~5 % der Gesamtfläche) zu Uruguay. Insgesamt wird in ihr ein Gesamtvolumen von 55.000 Kubikkilometern Süßwasser vermutet. Die jährliche Entnahme durch die etwa 15 Millionen Einwohner in der Region wird auf lediglich 200 Kubikkilometer geschätzt.

Der amerikanische Kontinent mit zwölf Prozent der Weltbevölkerung verfügt über 47 Prozent der weltweiten Wasserreserven und das Acuífero Guaraní stellt einen erheblichen Anteil dieser Reserven. Von den negativen Folgen einer Wasserkrise wären auch Deutschland und die EU betroffen. Wegen der zunehmenden Trockenheit droht in Südeuropa eine Landflucht, Teile der Landwirtschaft rund um das Mittelmeer könnten kollabieren. Im Nahen Osten schwinden die Süßwasser-Reserven dramatisch. Entlang der Flüsse Euphrat und Tigris sind zwischen 2003 und 2010 Reserven mit einem Volumen von 144 Kubikkilometern verloren gegangen. Etwa 60 Prozent der Verluste in Teilen der Türkei, Syriens, Iraks und Irans werden auf das übermäßige Abpumpen des Wassers zur Versorgung der Bevölkerung zurückgeführt. Israelische Siedler verbrauchen im Schnitt bis zu 350 Liter täglich. Palästinensern steht nur ein Zehntel dieser Menge zur Verfügung. Von den rund 650 Millionen Kubikmeter von erneuerbarem Grundwasser des Westjordanlandes, die jährlich genutzt werden, verbraucht Israel 80 Prozent.

Bis zum Jahr 2015 wird sich die Zahl der Menschen weltweit verdoppeln, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Die Vereinten Nationen sagen für das Jahr 2025 voraus, dass die Nachfrage nach Trinkwasser das Angebot um 56 Prozent übersteigen wird. In den letzten zehn Jahren haben die großen Wassermultis wie Suez/Ondeo, Vivendi/Veolia oder RWE Thames Water weite Teile der Wasserversorgung weltweit unter ihre Kontrolle gebracht und es wird befürchtet, dass in circa 10 Jahren etwa 75 Prozent dieser Ressource von nur wenigen Monopolisten kontrolliert wird. Die US-Amerikanische National Science Foundation NSF hat ein Programm aufgelegt um die gesamte Cuenca del Plata, wie die ein Viertel der südamerikanischen Landfläche überziehende Zone der Wasserreserven vom Amazonas bis zum Río de la Plata genannt wird, zu erforschen. Finanziert wird das ganze auch von Coca-Cola und Nestlé, dem weltweit größte Anbieter von Flaschentrinkwasser.

Die Privatisierung des Trinkwassers ist weltweit in vollem Gange. Die Wassergesellschaft einer südafrikanischen Provinz drehte nach der Privatisierung denen, die zu arm waren, ihre Rechnungen zu bezahlen, die Hähne zu. Als die Menschen daraufhin verschmutztes Flußwasser tranken, brach eine Choleraepidemie aus. In der argentinischen Provinz Tucuman stiegen die Wasserpreise nach der Privatisierung um 104 Prozent. In Ghana zwangen Weltbank und Währungsfonds die Regierung, die Subventionierung der Wasserpreise aufzugeben und eine Privatisierung der Wasserversorgung vorzubereiten. Der Wasserpreis verdoppelte sich. In der drittgrössten Stadt Boliviens, Cochabamba, wurde im Frühjahr 2000 das städtische Wasserunternehmen an den US-Konzern Bechtel verkauft. Fünf Menschen starben nach Protesten gegen die Wasserprivatisierung.

Schon im Oktober 2004 haben die Bürger Uruguays in einer Volksabstimmung mit 64 Prozent der gültigen Stimmen für das Recht auf Wasser in der Verfassung gestimmt. Diese musste anschliessend geändert werden und enthält seitdem die Garantie, dass der Zugang zu Trinkwasser und sanitären Einrichtungen ein grundlegendes Menschenrecht ist und vom Staat als öffentliche Dienstleistung gewährleistet werden muss. Uruguay ist damit das erste Land der Welt, in dem das Recht auf Wasser durch Plebiszit Verfassungsrang erhielt. Mit dieser Volksabstimmung wurde in Uruguay die Souveränität der natürlichen Ressource Wasser gegen die Angriffe internationaler Konzerne gesichert und ein Signal für die Wasserpolitik in ganz Südamerika gesetzt.

Dienstag, 1. Oktober 2013

Dem Verbrecher der elektrische Stuhl - dem Händler die elekrtisierende Abmahnung

Seit dem 24.03.2006 müssen Elektrogeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus § 7 Elektrogesetz. Geräte sind dauerhaft so zu kennzeichnen, dass der Hersteller eindeutig zu identifizieren ist und festgestellt werden kann, dass das Gerät nach dem 13.08.2005 erstmals in den Verkehr gebracht wurde. Ausserdem ist das Gerät mit dem Symbol eines Mülleimers gemäß Anhang II zum Elektrogesetz zu kennzeichnen. Verwendet werden muss der offizielle Elektrogesetz-Mülleimer, die per Gesetz vorgegeben ist. Natürlich werden längst Abmahnungen versendet, in denen behauptet wird, dass Beleuchtungskörper im Sinne des Elektrogesetzes in Deutschland in den Verkehr gebracht werden, ohne dass auf diesen ordnungsgemäße Kennzeichnungen aufgebracht sind. Auch wird beanstandet, dass Beleuchtungskörper in Deutschland angeboten und/oder verkauft werden, ohne dass eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 Elektrogesetz enthalten ist, die den Hersteller und/oder Importeur eindeutig identifizieren lassen. Wie immer sind die beigefügten Rechnungen der abmahnenden Rechtsanwälte sehr hoch. Einfach toll, wie man in Vorschriftsdeutschland sein Geld verdienen kann, in dem man Abmahnungen an inländische Adressen schickt, die wegen der Impressumspflicht mundgerecht zu finden sind. Abmahnparadies Europa!